In meiner Privatpraxis übernehmen alle privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten einer Behandlung, sofern Ihr Vertrag die Kosten für Psychotherapie beinhaltet.
Ich habe einen Selektivvertrag mit der MKK (ehemals BKK VBU). Versicherte bei der MKK können ebenfalls eine durch die Kasse finanzierte Therapie bei mir in Anspruch nehmen.
Bei allen weiteren gesetzlich versicherten Personen kann die Therapie ggf. im sogenannten Kostenerstattungsverfahren durch die Kasse finanziert werden. Dafür muss der Kasse gegenüber nachgewiesen werden, dass kein Therapieplatz bei eine*r Therapeut*in mit Kassensitz gefunden wurde. Für weitere Informationen hierzu können Sie mich gerne kontaktieren.
Zudem finden Sie hier weitere Infos Kostenerstattungsverfahren:
Sie können die Therapie auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Bei der Abrechnung halte ich mich an die aktuelle Abrechnungsempfehlung der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) diese entspricht der Ziffer 870 (2,3 facher Satz) = 100,55€ pro Sitzung.
Die Therapiestunden finden üblicherweise in wöchentlichem Rhythmus statt. Die Dauer einer Therapiestunde beträgt 50 Minuten.
Umfang gesetzliche Krankenversicherung:
Insgesamt sind bei einer Langzeittherapie also 60 Stunden möglich. Bei Indikation und gesonderter Begründung ist eine weitere Verlängerung auf insgesamt 80 Stunden möglich.
Bei privaten Krankenkversicherungen kann die Stundenanzahl abweichen.
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